Es gibt keine Einschränkungen mehr beim Besuch aller (außer bei Großveranstaltungen) VERANSTALTUNGEN.

Auszüge aus der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (gültig bis 30.4.2023):

Ab 500 Personen gilt:

  • Laut § 7. (1): Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Einhaltung der COVID-19-Präventionskonzepte stichprobenartig zu überprüfen. Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.

Die Erstellung des Konzeptes erfolgt durch uns in Absprache mit Ihnen. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihren RegionalbegleiterInnen auf!

27.2.2023, Andreas Gutenthaler